 
       
    IWWB-consult
 
    Industrie & Wissenschaft
    
         
   
   
   
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
     
    
    
     - Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des 
                     Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere 
                     schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische 
                     Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
- Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. 
                     Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. 
                     Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
- Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten 
                     Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre 
                     Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
- Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
- Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung 
                     unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig 
                     festgestellt sind.
- Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den 
                     jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. 
 Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit 
                     in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
 Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
- Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung 
                     stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
- Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.
- Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und 
                     Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.